Kernbohrung

Kernbohrung

Kompressor mit H/FCKW-Kältemittel und PCB-Kondensator

Kompressor mit H/FCKW-Kältemittel und PCB-Kondensator

H/FCKW-haltige XPS-Platten

H/FCKW-haltige XPS-Platten

PAK-Abdichtung

PAK-Abdichtung

Schad- und Störstofferkundung

Die gesetzliche Grundlage ist die österreichische Recycling-Baustoff-Verordnung (BGBl.II 181/2015, aktualisiert BGBl. II 290/2016). "Ziel dieser Verordnung ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz, insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Bauteilen und die Sicherstellung einer hohen Qualität von Recycling-Baustoffen, um das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen im Sinne unionsrechtlicher Zielvorgaben zu fördern.", erklärt der §1 das Verordnungsziel.

Weiters heißt es dort in §4: "Vor Abbruch eines Bauwerks oder mehrerer Bauwerke im Rahmen eines Bauvorhabens, bei dem insgesamt mehr als 750 t Bau- oder Abbruchabfälle .... anfallen und mit einem gesamten Brutto-Rauminhalt von mehr als 3.500 m3, ist .... eine Schad- und Störstofferkundung gemäß ÖNORM EN ISO 16000-32 .... durchzuführen." Unabhängig von der Gebäudegröße und der anfallenden Schadstoffmenge gilt grundsätzlich, §6(1): „Bei Bau- und Abbruchtätigkeiten sind gefährliche Abfälle von nicht gefährlichen Abfällen vor Ort zu trennen.“ Es muss daher bei allen Abbruch- und Umbauarbeiten diese Trennung sichergestellt werden.

bauXund bietet Schad- und Störstofferkundungen an. In Gebäuden müssen bei der Erkundung Bauteile mit vielfach heute bereits verbotenen Schadstoffen identifiziert werden, die dann vor dem Abbruch zu entfernen sind. Denn diese sind als Verunreinigungen von daraus erzeugten recyclierten Baustoffen weitestgehend zu vermeiden. Beispiele für solche Schadstoffe sind Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF), FCKW, HFCKW und HFKW, Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Polychlorierte Biphenyle (PCBs) und Holzschutzmittel wie PCP und Lindan.

Warum dies Eigentümern von abzubrechenden Gebäuden, die damit auch rechtlich Abfalleigentümer sind, in jedem Fall interessieren sollte, ist dem §5 (5) der o.a. Verordnung zu entnehmen: "Der Bauherr hat die Dokumentation der Schad- und Störstofferkundung mindestens sieben Jahre nach Abschluss des Abbruchs eines Bauwerks oder mehrerer Bauwerke im Rahmen eines Bauvorhabens aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen." Fehlt dieser Nachweis drohen Strafen durch den Zoll bzw. das Finanzamt bzw. Nachzahlungen des Altlastensanierungsbeitrag (ALSAG) für das nicht deponierte Abbruchmaterial.

bauXund bietet ergänzend eine Rückbaubegleitung an, um eine effiziente und fehlerfreie Umsetzung gemäß den abfallrechtlichen Vorgaben beim Schadstoffrückbau sicherzustellen. Diese Leistung erfolgt in enger Abstimmung mit der ÖBA und dem beauftragten Rückbauunternahmen. Insbesondere bei größeren Gebäuden mit einer vielfältigen Schadstoffbelastung ist diese Rückbaubegleitung sehr empfehlenswert.

Wie ist der Ablauf einer gesetzes- und normkonformen umfassenden Schad- und Störstofferkundung?

  1. Schadstofferkundung vor Ort, basierend auf den Ergebnissen der Erhebung historischer Unterlagen (etwa Bescheiden von Bau- bzw. Gewerbebehörde). Bei dieser werden auch Proben von Materialien entnommen, die in Verdacht stehen schadstoffhaltig zu sein. Diese werden dann laboranalytisch untersucht, um den Verdacht abzuklären und die Ergebnisse detailliert dokumentiert.
  2. Störstofferkundung vor Ort: Störstoffe sind Materialien, die beim geplanten Baustoffrecycling stören würden, etwa Gips, Glas, Metalle oder Holz. Diese werden ergänzend zu den Schadstoffen erfasst und dokumentiert.
  3. Erstellung eines Rückbaukonzeptes: lm Rückbaukonzept sind Art, Umfang und Organisation des Abbruchs zu beschreiben, die Aufgaben, Maßnahmen und Verantwortungsbereiche der Beteiligten zu regeln und die Organisation des Rückbaus bzw. Abbruchs in den verschiedenen Phasen festzulegen.
  4. Abschlussbegehung zur Feststellung des Freigabezustandes: Es muss nach Abschluss des Schad- und Störstoffrückbaus dessen vollständige Umsetzung durch eine Begehung dokumentiert und bestätigt werden.

>> Download Folder: auf schadstofffreiheit bauen