Beschichtungen können SVHC enthalten

Beschichtungen können SVHC enthalten

Alte PVC-Fenster enthalten SVHC als Stabilisatoren

Alte PVC-Fenster enthalten SVHC als Stabilisatoren

Alte EPS-Platten enthalten SVHC als Flammschutzmittel

Alte EPS-Platten enthalten SVHC als Flammschutzmittel

Alte XPS-Platten enthalten SVHC als Flammschutzmittel

Alte XPS-Platten enthalten SVHC als Flammschutzmittel

SVHC: Besonders besorgniserregende Stoffe

Die Kriterien hinter den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie Verordnung haben in die Welt der Gebäudezertifizierer:innen einige neue Bewertungsthemen gebracht. Ein bauökologisch anspruchsvolles Novum ist, dass „besonders besorgniserregende Stoffe“ (englisch: „Substances of Very High Concern“; kurz: SVHC) nicht in Baustoffe enthalten sein dürfen. Als Toleranzgrenze für dieses „SVHC-frei“ wurde eine SVHC-Konzentration von kleiner 0,1 Gewichtsprozent im Produkt definiert.

„Der SVHC-Ausschluss bei der Taxonomie hebt die bauökologischen Vorgaben auf ein neues, höheres Niveau,“ meint bauXund-Geschäftsführer und Chemiker Dr. Thomas Belazzi. „Dies stellt zwar eindeutig einen erhöhten Prüf- und Dokumentationsaufwand dar, dieser lohnt sich aus bauXund-Sicht aufgrund des durch das SVHC-Verbot umfassenderen Schadstoffausschluss.“

In der EU sind derzeit etwa 250 Stoffe als SVHC gelistet. Darunter befinden sich längst verbotene Stoffe wie Asbest, PCB, FCKW, Biozide wie DDT und PCP. Aber es sind unter den gelisteten SVHC auch Flammschutzmittel, Weichmacher, Stabilisatoren, Schwermetall-Pigmente u.v.m. Letztere sind in der EU aber manchmal (noch) nicht verboten und können daher in neuen Produkten enthalten sein. Oder sie sind wie das als SVHC eingestuftes Bleicarbonat, ein Stabilisator für PVC-Fenster, in Neumaterial verboten, aber können über Recyclingmaterial legal den Weg von alten in neue PVC-Fenster finden. Daher haben neue PVC-Fenster mit alten, bleihaltigen (=SVHC-haltigen) Recyclatmaterial in der Regel mehr als 0,1% SVHC und sind daher nicht Taxonomie-konform.

Dieser „SHVC-frei“ Nachweis für die Taxonomie-Bewertung ist sowohl für alle „Erzeugnisse“ (wie PVC-Fenster, Dämmstoffe, Kunststoffprodukte etc.) als auch für alle „Gemische“ (wie Klebstoffe, Lacke, Dichtmassen, PU-Schäume etc.) zu erbringen. Grund für den SVHC-Ausschluss beim Taxonomie-Audit ist, dass diese die neuen Baustoffe kontaminieren und damit das Recycling und die Kreislaufwirtschaft behindern bzw. verunmöglichen. Denn die Stoffkreisläufe müssen sauber sein, um zu funktionieren.

Was ist ein SVHC?

In der EU ist dies durch die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 definiert. Diese regelt u. a. das Inverkehrbringen, die Einstufung, Kennzeichnung und Verwendung von chemischen Stoffen in der EU. Ein Stoff wird zum SVHC, wenn er eine der folgenden Eigenschaften hat:

  • Krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (KMR, Kategorie 1A oder 1B) ist,
  • Persistent, bioakkumulierend oder toxisch (PBT),
  • Sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB)ist oder
  • Andere gleichwertig besorgniserregende Eigenschaften hat, wie etwa hormonell wirksam.


Wie erkennt man SVHC in Baustoffe?

Bei „Gemischen“ ist dies vergleichsweise einfach. SVHC müssen ab 0,1 Gew.% im Sicherheitsdatenblatt (SDB) des Produkts ausgewiesen werden. Daher reicht ein Blick ins Produkt-SDB.

Bei den „Fertigwaren“ gibt es diese gesetzlich verankerte aktive Nachweispflicht des Produzenten bzw. Verkäufers nicht. In der Regel ist eine Herstelleranfrage zum konkreten Produkt erforderlich, um die SVHC-Frage beantworten zu können.