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SDG, ESG & Co.
Für die meisten Unternehmen, auch in der Bau- und Immobilienbranche, wird eine glaubwürdige Nachhaltigkeitsstrategie zu einem Muss. Dafür braucht es jedoch klare Kriterien, um Greenwashing durch freie Auslegung von „Nachhaltigkeit“ - wie oft bisher - zu verhindern. Diese basieren auf SDG, ESG und der EU-Taxonomie. Doch was bedeuten diese und wie hängen sie zusammen?
„SDG“ ist die Abkürzung für „Sustainable Development Goals“, das sind die 17 Ziele der UNO – und damit aller Staaten - für nachhaltige Entwicklung, die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen. Sie traten 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft.
Die folgende Abbildung stellt diese 17 Ziele grafisch dar. Insbesondere sechs Themen, die Punkte 3, 7, 9, 11, 12 und 13 sind jene, welche insbesondere die Bau- und Immobilienwirtschaft betreffen.
Der Übergang zu einer CO2-armen und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Übereinstimmung mit den SDG-Zielen ist für die Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft von großer Bedeutung. Daher wurde 2019 der EU Green Deal beschlossen. Ein zentrales Ziel ist es, die Finanzmittelflüsse in Einklang mit einer emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung zu bringen. Zwei wesentliche Eckpfeiler dieser EU-Politik sind die EU-Offenlegungsverordnung (EU 2018/2088) und die EU-Taxonomie Verordnung (EU 2020/852). Die erste regelt die Offenlegungspflichten von Finanzdienstleistern bzgl. der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen in ihren Strategien, Prozessen und Produkten. Die Taxonomie Verordnung enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist.
„ESG“ steht für „Environment Social Governance“. Das „E“ steht für „Environment“, also für Umwelt und damit auch Klimaschutz. „S“ steht für „Social“, etwa für Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Wahrung von Menschenrechten. Das „G“ steht für „Governance“, ein Wort aus dem US-amerikanischen ohne deutsche Entsprechung. Es bedeutet „verwalten“ und „leiten“. Es beschreibt Regelstrukturen für eine nachhaltige Unternehmensführung, etwa die Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt („Diversität“) einer Gesellschaft in den Unternehmensstrukturen, das Hintanhalten von Korruption und dass Zulieferer die Menschenrechte einhalten.
„Nachhaltigkeit liegt heute klar im Trend. Mit den aus den SDG-Nachhaltigkeitszielen der UNO abgeleiteten Aktivitäten, einerseits ESG auf Firmenebene, andererseits der EU-Offenlegungsverordnung und der EU-Taxonomie als gesetzliche Grundlagen, gibt es nun klare Vorgaben,“ sagt bauXund-Geschäftsführer Dr. Thomas Belazzi. „Wir merken in unserer täglichen Arbeit als Berater für Nachhaltiges Bauen, dass Nachhaltigkeitskriterien für viele Unternehmen nun Teil der Prioritätenliste sind. Besonders bei großen Projektentwicklern ist die Erfüllung der EU-Taxonomie Vorgaben ein ´must have´“, schließt Belazzi.
Für Ihren schnellen Überblick zum Thema hat bauXund zwei Infoblätter zu ESG und Green Deal/EU-Taxonomie verfasst.