EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen

EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen

Die EU-Taxonomie[1] Verordnung hat schon in ihrer Entstehung in den vergangenen Jahren einen Umdenkprozess der Finanzmarktteilnehmer ausgelöst. Dies wird sich durch das Inkrafttreten noch deutlich verstärken. Die Verordnung (EU 2020/852), veröffentlicht im Juli 2020, definiert die sechs Umweltziele zur Bestimmung des Grades der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition.

bauXund berät Investoren im Rahmen seiner Zertifizierungsberatung projektspezifisch auch bezüglich der Umsetzung der Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung.

Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie Verordnung sind

  1. Klimaschutz
  2. Klimawandelanpassung
  3. Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
  4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung von Verschmutzung
  6. Schutz von Ökosystemen und Biodiversität

„Der sechs Umweltziele sind der Kern der Taxonomie-Verordnung. Für Klimaschutz und Klimawandelanpassung wird die EU-Kommission noch im März mit der „Offenlegungs-Verordnung“ die technischen Bewertungskriterien festgelegen, ein Jahr später dann für die anderen vier, “ erklärt bauXund-Zertifizierungsexperte Mag. DI Lukas Clementschitsch. „Zukünftig müssen etwa Investoren in ihrer Berichterstattung angeben, wieviel Prozent ihres Immobilien-Portfolios dem EU-Taxonomie Kriterien nachweislich entsprechen. Diese Bewertung ist jährlich zu aktualisieren.“

Die Investitionen müssen, um konform mit der EU-Taxonomie Verordnung zu sein,

  • einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leisten,
  • den anderen fünf Umweltzielen keinen signifikanten Schaden („do no significant harm“) zufügen und
  • Mindestgarantien einhalten (z.B. OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen und UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte).

„Die heute bereits feststehenden Ziele sind durchaus anspruchsvoll, so muss etwa der Primärenergiebedarf um 20 % unter der Bauordnungsvorgaben sein,“ stellt Clementschitsch fest. „Die EU-Taxonomie-Kriterien werden damit wichtige Impulse für nachhaltige Gebäude und auch für Zertifizierungssysteme liefern. Denn zukünftig müssen Investoren in ihrer Berichterstattung angeben, wieviel Prozent Ihres Immobilien-Portfolios den EU-Taxonomie Kriterien nachweislich entsprechen.“

[1] Als Taxonomie bezeichnet man ein einheitliches Verfahren (Klassifikationsschema), mit dem Objekte nach bestimmten Kriterien in Kategorien eingestuft werden.