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SVHC: Besonders besorgniserregende Stoffe
Die Kriterien hinter den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie Verordnung haben in die Welt der Gebäudezertifizierer:innen einige neue Bewertungsthemen gebracht. Ein bauökologisch anspruchsvolles Novum ist, dass „besonders besorgniserregende Stoffe“ (englisch: „Substances of Very High Concern“; kurz: SVHC) nicht in Baustoffe enthalten sein dürfen. Als Toleranzgrenze für dieses „SVHC-frei“ wurde eine SVHC-Konzentration von kleiner 0,1 Gewichtsprozent im Produkt definiert.
„Der SVHC-Ausschluss bei der Taxonomie hebt die bauökologischen Vorgaben auf ein neues, höheres Niveau,“ meint bauXund-Geschäftsführer und Chemiker Dr. Thomas Belazzi. „Dies stellt zwar eindeutig einen erhöhten Prüf- und Dokumentationsaufwand dar, dieser lohnt sich aus bauXund-Sicht aufgrund des durch das SVHC-Verbot umfassenderen Schadstoffausschluss.“…
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